Informationen zum Kirchgeld
In Bayern gibt es neben der allgemeinen Kirchensteuer zwei Formen des Kirchgeldes.
11.6.2021 Karl-Heinz Fuchs
Das allgemeine Kirchgeld
Das allgemeine Kirchgeld ist ein "Bayerisches Extra".
Wenn Sie neu in Bayern sind, haben Sie sich vielleicht gewundert, dass Sie hier etwas weniger Kirchensteuer zahlen müssen als in anderen Bundesländern (8 % statt 9 % der Lohn- bzw. Einkommenssteuer).
Es ist eine bayrische Besonderheit, dass das „fehlende“ eine Prozent der Kirchensteuer als sogenanntes Kirchgeld der jeweiligen Ortsgemeinde direkt zugute kommen soll.
Deshalb werden Sie einmal im Jahr im sogenannten Kirchgeldbrief gebeten, mit dieser direkten Kirchensteuer Ihre Ortskirchengemeinde Markt Schwaben / Poing zu unterstützen. Dieser Brief wird im Mai oder Juni verschickt.
Wir danken Ihnen sehr für Kirchensteuer und Kirchgeld, ohne die wir unser vielfältiges Angebot nicht aufrecht erhalten könnten.
Wie hoch ist das allgemeine Kirchgeld im Jahr?
Nach der Vorlage der Landessynode, des Parlaments unserer Evang.- Luth. Kirche in Bayern, hat der Kirchenvorstand unserer Gemeinde folgende Staffelung beschlossen, nach der Sie sich einstufen können:
Stufe |
Jährliches, zu versteuerndes Einkommen |
Jährliches Kirchgeld |
0 |
Grundfreibetrag bis € 9.696 |
0 |
1 |
€ 9.697 bis € 9.999 |
€ 5 |
2 |
€ 10.000 bis € 24.999 |
€ 15 |
3 |
€ 25.000 bis € 39.999 |
€ 35 |
4 |
€ 40.000 bis € 54.999 |
€ 55 |
5 |
€ 55.000 bis € 69.999 |
€ 85 |
6 |
€ 70.000 und mehr |
€ 110 |
Wenn Sie von sich aus mehr bezahlen wollen, sind wir Ihnen umso dankbarer.
Kirchgeld ist steuerlich absetzbar. Selbstverständlich wird Ihr Kirchgeld (wie gemeinnützige Spenden) vom Finanzamt als steuerlich absetzbar anerkannt. Als Quittung genügt (bis Euro 100) Ihr Einzahlungsbeleg oder der Kontoauszug. Selbstverständlich stellen wir bei höheren Beiträgen gerne eine Zuwendungsbescheinigung aus. Wir danken Ihnen im voraus sehr für Ihre Hilfe.
Das besondere Kirchgeld - wieder abgeschafft rückwirkend zum 1.1.2018 - im November 2018!
Also kein Grund mehr zum Kirchenaustritt! Wer deswegen ausgetreten ist, kann gerne wieder eintreten, bei uns im Pfarramt.
Bis 31.12. 2017: Neben dem allgemeinen Kirchgeld, das es in Bayern seit über 70 Jahren gibt, wurde in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern am 1. Januar 2004 das ,besondere Kirchgeld’ eingeführt.
Das besondere Kirchgeld wird von evangelischen Mitgliedern der Landeskirche erhoben, die in einer glaubensverschiedenen Ehe leben, also in einer Ehe, bei der nur ein Ehepartner einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört.
Die Kircheneinkommen- bzw. Kirchenlohnsteuer, die der kirchenangehörige Ehepartner zu zahlen hat, richtet sich allein nach dessen Einkommensteuer.
Nicht mehr seit 1.1.18!