Schutzkonzept

Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

Das Schutzkonzept hat den Genehmigungsprozess durchlaufen. Im Dezember 2025 wurde die Zertifizierung erteilt. Im seiner Januarsitzung wird der Kirchenvorstand die Freigabe beschließen. Sodann erfolgt hier die Veröffentlichung. 

Unbenommen der strafrechtlichen Schritte und Implikationen beschreibt dieses Schutzkonzept die Maßnahmen, die seitens der Evang.-Luth. Kirche zusätzlich erfolgen, bzw. die konkreten Maßnahmen zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch im Rahmen unserer Kirchengemeinde. 

Es wird dann auch Ansprechpersonen direkt in der Gemeinde geben, die zeitnah hier veröffentlicht werden. 

Angi Senft
Bildrechte privat
Ansprechpartnerin
Diakonin Angela Senft

Betroffen? Dann melden Sie sich - für das Dekanat Freising ist Diakonin Angela Senft Ansprechperson.

Sie ist unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zu erreichen: Major-Braun-Weg 12, 85354 Freising; Telefon 08161 78 97 20, 0171 3859125, Email ansprechperson.dekanat.freising@elkb.de

Bei Beratung im Verdachtsfall oder für eine Meldung verweisen wir auch auf die Meldestelle der ELKB. Kontakt: meldestellesg@elkb.de Tel. 089 5595 342;  

Betroffene können sich an die Ansprechstelle wenden, Kontakt: ansprechstellesg@elkb.de Tel. 089 5595 335. Weitere Informationen auf https://aktivgegenmissbrauch-elkb.de.

Selbstverpflichtungserklärung, die von allen Gruppenleitungen und Mitarbeitenden zu unterzeichnen sein wird: 

  1. Ich trage dazu bei, ein sicheres und ermutigendes Umfeld für mir anvertraute Menschen, z.B. Kinder und Jugendliche, zu schaffen und/oder zu erhalten. Diese Haltung pflege ich auch im Umgang mit Kolleg*innen, mir zugeordneten Mitarbeitenden und Vorgesetzten.
  2. Ich trage dazu bei, dass durch meine Tätigkeit keine sexualisierte Gewalt und andere Formen von Gewalt möglich werden.
  3. Ich bemühe mich, die individuellen Grenzempfindungen der Menschen um mich herum wahrzunehmen und zu respektieren.
  4. Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter*in bewusst, pflege einen verantwortungsvollen Umgang in Bezug auf Nähe und Distanz und missbrauche meine Rolle nicht.
  5. Ich beachte das Abstands- und Abstinenzgebot1 (§3 PrävG) und nutze meine Funktion nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten Menschen.
  6. Meine Kommunikation ist respektvoll und wertschätzend, sowohl im direkten Gespräch als auch in der Kommunikation im digitalen Raum.
  7. Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
  8. Wenn ich bei meiner Tätigkeit eine Grenzüberschreitung bemerke oder von ihr erfahre, wende ich mich an eine der Ansprechpersonen oder an Fachberatungsstellen und lasse mich beraten.
  9. Ich vermeide jedes unangemessene Verhalten anderen gegenüber und bin ansprechbar, wenn anderen an meinem Verhalten etwas Unangemessenes auffällt.
  10. Ich verpflichte mich, in meinem Aufgabengebiet verbindliche und konkrete Schutzab­sprachen mit den anderen Mitarbeitenden zu treffen und einzuhalten.
  11. Ich werde entsprechend dem Interventionsplan der Kirchengemeinde Markt Schwaben vorgehen, wenn ich sexuelle Übergriffe oder strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt wahrnehme.
  12. Falls ich im Laufe meiner Tätigkeit Kenntnis von strafrechtlichen Ermittlungen gegen mich wegen sexualisierter Gewalt erlange, informiere ich hierüber umgehend meine Vorgesetzten.

Dieser Verhaltenskodex setzt den Grundrahmen für meine Tätigkeit mit mir anvertrauten Menschen. Ich bin über die Inhalte dieses Verhaltenskodex informiert und erkenne diese als verbindlich an.

Digitaler Raum
Der Umgang mit eigenen Handynummern erfolgt überlegt; ich nutze für die Kommunikation mit Teilnehmenden oder deren Sorgeberechtigten möglichst meine dienstliche Nummer.

  1. Allen hauptamtlichen Mitarbeitenden wird vom Dienstgeber eine dienstliche Rufnummer zur Verfügung gestellt.
  2. Die Telefonnummern oder Email-Adressen von Teilnehmenden darf ich nicht ohne deren Einwilligung an andere weiterleiten oder durch das Hinzufügen zu Gruppenkanälen mit anderen teilen.
  3. Ich darf keinen privaten Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen über private digitale Kanäle (z.B. Messenger, Email, Social-Media-Plattformen) haben.
  4. Ich halte mich bei der Nutzung von Messengerdiensten und anderen digitalen Werkzeugen an die Datenschutzverordnung der ELKB.
  5. Ich administriere die von mir genutzten digitalen Kanäle aktiv, um Menschen vor belästi­genden oder beleidigenden Kommentaren zu schützen.
  6. Jede Form von digitaler Belästigung ist inakzeptabel. Findet diese statt, werde ich die Beläs­tigung ansprechen und dokumentieren, damit die Dienststelle konkrete Interventions­maßnahmen einleiten kann.
  7. Ich bin darüber informiert, dass ich mich an die Ansprechpersonen der Kirchengemeinde wenden kann, wenn ich mich online belästigt oder bedroht fühle, und informiere über diese Möglichkeit auch die Teilnehmenden meiner Veranstaltungen.
  8. Ich biete in der digitalen Kommunikation mehrere Möglichkeiten an (z. B. Email, Newsletter, Messenger), damit Teilnehmende und Mitarbeitende selbst entscheiden können, welche Wege sie nutzen wollen.
 

1  § 3 Abstands- und Abstinenzgebot; Seelsorge  
         (1)           Mitarbeitende haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine angemessene Balance von Nähe und Distanz zu wahren.           
         (2)           In Seelsorgebeziehungen verbietet sich jede Art von sexuellem Kontakt.           
         (3)           Vertrauensbeziehungen und Abhängigkeitsverhältnisse dürfen nicht zur Befriedigung eigener oder fremder Bedürfnisse und Interessen genutzt werden; die Ausübung sexualisierter Gewalt ist allen Mitarbeitenden untersagt.